Wenn man mit dem PKW, Wohnwagen, Wohnmobil oder mit dem Motrorrad in ein anderes Land reist, gilt es die dort gültigen Verkehrsbestimmungen zu beachten. Heute habe ich die wichtigsten Verkehrsbestimmungen (Stand: Juni 2012) für Kroatien in diesem Artikel zusammengefasst.
Höchstgeschwindigkeiten
Ortsgebiet:
50 km/h
Landstraße:
Motorrad, PKW, Wohnmobil bis 3,5t: 90 km/h
PKW mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h
Schnellstraße:
Motorrad, PKW, Wohnmobil bis 3,5t: 110 km/h
PKW mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h
Autobahn:
Motorrad, PKW, Wohnmobil bis 3,5t: 130 km/h
PKW mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5 t: 90 km/h
Für Schulbusse gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (Landstraßen, Schnellstraßen, Autobahnen)
Für kroatische Staatsbürger unter 25 Jahren gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen (Landstraßen: 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h). Auch nicht kroatischen Staatsbürgen unter 25 Jahren wird empfohlen, sich an diese Geschwindigkeiten zu halten um eventuelle Probleme zu vermeiden.
Weiters gilt für kroatische Staatsbürger unter 24 Jahren das Verbot, Fahrzeuge über 75 KW (102 PS) und Motorräder mit mehr als 25 KW (34 PS) zu lenken. Auch Touristen wird empfohlen, sich an diese Regelung zu halten.
Kindersitze
Kinder bis zu 5 Jahren: Kindersitz auf den Rücksitz
Kinder zwischen 5 und 12 Jahren: 3 Punkt-Gurt mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz
Licht am Tag
Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März muss bei allen Fahrten, auf allen Straßen mit Licht gefahren werden. Außerhalb dieses Zeitraumes gilt diese Regelung bei schlechter Sicht.
Motorradfahrer müssen das ganze Jahr mit Licht fahren.
Mitführpflicht
Folgendes muss im Fahrzeug mitgeführt werden:
- Verbandspaket
- Warndreieck (auch für den Anhänger)
- Warnweste (Jeder Mitreisende muss bei Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls eine Warnweste anlegen)
- Ersatzlampenset
- Feuerlöscher (bei kommerziell genutzten Fahrzeugen, wie zB. Firmenfahrzeugen)
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen!
Promillegrenzen
Allgemein: 0,5 Promille
Berufsfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre: 0,0 Promille
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur bei Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Winterausrüstung
Winterreifen:
Die Verwendung von Winterreifen (M+S, mind. 4 mm Profiltiefe) von Anfang November bis Ende April wird empfohlen, da dies kurzfristig mithilfe einer entsprechenden Beschilderung vorgeschrieben werden kann.
Gewerbliche Fahrzeuge müssen eine kleine Schneeschaufel mit sich führen.
Spikereifen:
verboten
Schneeketten:
In gewissen Regionen zu gewissen Zeiten Pflicht. Die Schneekettenpflicht kann auch kurzfristig mit entsprechender Beschilderung verordnet werden.
Wichtige Verkehrsregeln:
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang
- Beim gesamten Überholvorgang muss geblinkt werden.
- Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn diese zum Ein- oder Ausstieg anhalten
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden
- Die rote Kennzeichentafel ist nicht erlaubt – das Originalkennzeichen muss deutlich sichtbar erkennbar sein und darf nicht an einer anderen Stelle befestigt werden.
Radfahrer
Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.
In der Nacht und bei schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
Diese Angaben wurden mit größter Sorgfallt recherchiert, gelten aber ohne Gewähr!